Lukas Hinterseer
Date of Birth 28.03.1991
Age 33
Nat. Austria  Austria
Height 1,92m
Contract until Jun 30, 2024
Position Centre-Forward
Foot right
Current club FC Hansa Rostock II

Stats 23/24

Competitionwettbewerb
Total 23/24: 8-1
7-1
1--

Lukas Hinterseer [16]

Jul 21, 2022 - 4:07 PM hours
Lukas Hinterseer [16] |#471
Feb 10, 2024 - 9:32 AM hours
Zitat von Oebluis_123
LH wird nach eigener Aussage kein Spiel für die Amas machen und ist auch nicht gerne gesehen beim Training, wirkt abfällig auf die jungen Amas und dreht mehr sein eigenes Ding...


Die brauchen ihn auch nicht - vielleicht wäre es sogar kontraproduktiv.

Im Nachhinein wohl der größte Transfer-Flop der letzten Jahre. Schade, ich hatte mir nach dem Aufstieg von ihm und seiner Erfahrung viel erhofft.
Lukas Hinterseer [16] |#472
Feb 10, 2024 - 9:45 AM hours
Zitat von Oebluis_123
LH wird nach eigener Aussage kein Spiel für die Amas machen und ist auch nicht gerne gesehen beim Training, wirkt abfällig auf die jungen Amas und dreht mehr sein eigenes Ding...


Hier würden mich mal die Hintergründe interessieren!
Geht das überhaupt rechtlich, wenn ein Spieler in die Reserve versetzt wird um dort zu helfen, dass derjenige einfach nein sagt? Er bekommt doch sicher weiter sein Gehalt, welches ja nicht so wenig sein soll!
Lukas Hinterseer [16] |#473
Feb 10, 2024 - 10:21 AM hours
Zitat von spence
Zitat von Oebluis_123

LH wird nach eigener Aussage kein Spiel für die Amas machen und ist auch nicht gerne gesehen beim Training, wirkt abfällig auf die jungen Amas und dreht mehr sein eigenes Ding...


Hier würden mich mal die Hintergründe interessieren!
Geht das überhaupt rechtlich, wenn ein Spieler in die Reserve versetzt wird um dort zu helfen, dass derjenige einfach nein sagt? Er bekommt doch sicher weiter sein Gehalt, welches ja nicht so wenig sein soll!


Ich spekuliere jetzt etwas, aber warum sollte das rechtlich nicht funktionieren?
LH wird einen Vertrag unterschrieben haben um im Spielbetrieb einer Profi/Lizenzmannschaft eingesetzt zu werden.
Man plant nicht mehr mit ihm, da man ihm aber bei der Ausübung seines Jobs keine Steine in den Weg legen darf (aus rechtlichen Gründen) darf er weiterhin das Gelände nutzen zum trainieren, bzw darf dafür bei der 2. mit trainieren (Hansa hat auch nicht genug Trainingsplätze um eine Trainingsgruppe 2 zu eröffnen).
Da ein Vertrag wahrscheinlich kein Einsatz in der 1. Mannschaft garantiert und ein Einsatz bei der 2. dann wohl eher freiwillig ist, kann er das natürlich ablehnen.

So würde ich mir den Gedanken aus dem Arbeitsrecht zusammen spekulieren.
Lukas Hinterseer [16] |#474
Feb 10, 2024 - 10:28 AM hours
Zitat von Oebluis_123
LH wird nach eigener Aussage kein Spiel für die Amas machen und ist auch nicht gerne gesehen beim Training, wirkt abfällig auf die jungen Amas und dreht mehr sein eigenes Ding...

Wo hast du diese Info her? Privat Gespräch mit ihm selbst, oder über Dritte? Oder irgendwo aus den Medien
Lukas Hinterseer [16] |#475
Feb 10, 2024 - 10:28 AM hours
Zitat von spence
Zitat von Oebluis_123

LH wird nach eigener Aussage kein Spiel für die Amas machen und ist auch nicht gerne gesehen beim Training, wirkt abfällig auf die jungen Amas und dreht mehr sein eigenes Ding...


Hier würden mich mal die Hintergründe interessieren!
Geht das überhaupt rechtlich, wenn ein Spieler in die Reserve versetzt wird um dort zu helfen, dass derjenige einfach nein sagt? Er bekommt doch sicher weiter sein Gehalt, welches ja nicht so wenig sein soll!


Es ist rechtlich ziemlich kompliziert und damit man keine Ungerechtigkeiten gegenüber den Mittspielern bekommt, die täglich alles geben um den Verein in der 2. Bundesliga zu halten, gibt es ja die Möglichkeit eines geringeren Grundgehalts und einer höheren Auflaufprämie. Ich hatte mal vor einigen Jahren gehört, dass Hansa hier die Gewichtung (Prozentuales Verhältnis zwischen Grundgehalt und Auflaufprämie ) in Richtung Auflaufprämie verschoben hat, da man die Probleme in der Vergangenheit schon hatte.

Hier noch einige rechtliche Informationen zu dem Thema:

Beschäftigungsanspruch
Arbeitnehmer haben gegen ihren Arbeitgeber nicht nur Anspruch darauf, dass dieser ihnen das vereinbarte Gehalt zahlt, sondern auch darauf, von ihm so beschäftigt zu werden, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ein Profifußballer kann also von seinem Verein verlangen, dass er auch entsprechend beschäftigt wird. Hier stellt sich die Frage, wie diese Beschäftigung konkret auszusehen hat.
Ein Profifußballer hat keinen Anspruch darauf, in Pflichtspielen eingesetzt zu werden. Der Verein bzw. grundsätzlich der Trainer kann aufgrund des ihm obliegenden Weisungsrechts frei entscheiden, welche Profis er in Spielen einsetzt. Da meist mehr als zwanzig Spieler pro Verein unter Vertrag stehen, aber nur 11 bzw. mit Einwechselspielern 14 Spieler pro Spiel eingesetzt werden können, ist klar, dass nicht jeder Profi spielen kann. Schon deshalb kann es keinen Anspruch auf Einsätze in Pflichtspielen geben.
Jeder Profifußballer hat jedoch Anspruch darauf, am Trainingsbetrieb einer Profimannschaft teilnehmen zu können, da fehlendes Training die Gefahr des Verlusts berufsspezifischer Fähigkeiten mit sich bringt. Daneben muss den Spielern aber auch die Chance gewährt werden, die vorhandenen und antrainierten Fähigkeiten auch in einem qualifizierten Spieleinsatz einzusetzen. Dies war etwa in der im Jahr 2013 von der TSG Hoffenheim für einige „aussortierte“ Profis um Tim Wiese extra geschaffene „Trainingsgruppe 2“ nicht gewährleistet, da die Gruppe schlichtweg zu klein für Testspiele unter Profibedingungen war. In solchen Fällen sollten Spieler also nicht davor scheuen, ihren Beschäftigungsanspruch gegenüber dem Verein durchzusetzen.

Vertragsstrafen
Häufig liest man, dass Vereine gegen ihre Spieler wegen begangener Verfehlungen Vertragsstrafen in Gestalt von Geldzahlungen verhängen. Obwohl diese Praxis im Profifußball also zum ganz normalen Ablauf zu gehören scheint, stellt sich die Frage, ob solche Vertragsstrafen überhaupt rechtswirksam sind oder vom Spieler erfolgreich verweigert werden können.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Vereinbarung von Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig ist, da sie dem Arbeitgeber, also dem Verein, helfen, seine Interessen zu sichern, und den Arbeitnehmer, als den Spieler, zur Vertragstreue anhalten. Die entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag darf jedoch nicht zu unbestimmt oder unverständlich formuliert sein. Eine Vertragsstrafenregelung, die nicht auf ganz konkrete Pflichten des Spielers Bezug nimmt, genügt also nicht. Außerdem muss dem Verein durch das Fehlverhalten des Spielers ein nicht unerheblicher Schaden drohen. Dies ist insbesondere bei Verfehlungen, die im privaten Bereich begangen werden, nicht ohne weiteres der Fall. Letztlich muss die Höhe der Vertragsstrafe angemessen sein, wobei von einem Monatsgehalt als Richtwert auszugehen ist.

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F.C. Hansa Rostock
- seit 1978 -
Lukas Hinterseer [16] |#476
Feb 10, 2024 - 10:15 PM hours
Das musste man ja Breier, Thill und Meissner lassen. Die haben sich auch für die zweite rein gehauen…
Lukas Hinterseer [16] |#477
Feb 23, 2024 - 12:00 PM hours
Wenn ich es richtig gesehen habe, habe ich ihn auf einem Trainingsbild der U23 entdeckt. Vielleicht hat ja doch noch ein Umdenken bei ihm stattgefunden.

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Auf YouTube als HANSAFAN aktiv


AFDFCH - Blau-Weiß-Rot bis in den Tod! - Since 1965 - AHU!
Lukas Hinterseer [16] |#478
Feb 23, 2024 - 12:07 PM hours
Ich könnte mir vorstellen, dass er dort trainiert, aber nicht spielt.

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Mitglied des FC Hansa Rostock
Lukas Hinterseer [16] |#479
Feb 23, 2024 - 12:10 PM hours
Zitat von Hanseat231277
Ich könnte mir vorstellen, dass er dort trainiert, aber nicht spielt.


Aber warum??
Lukas Hinterseer [16] |#480
Feb 23, 2024 - 12:14 PM hours
Der Verein muss ihm die Möglichkeit einräumen an geregeltem Training teilzunehmen. Wenn das bei den Profis nicht möglich ist, wäre es sicher auch in seinem Sinne bei der Zweiten zu trainieren.

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Mitglied des FC Hansa Rostock
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